• 01 Grundlagenermittlung

    Hier erarbeitet der Architekt die Grundlagen für die nachfolgende weitere Planung des Bauvorhabens.
    Im gemeinsamen Gespräch wird mit den Bauherren die Aufgabenstellung geklärt. Das bedeutet z.B.: Wo wird gebaut? Wie soll die Nutzung aussehen? Wer wird das Gebäude nutzen? Welcher Kostenrahmen sollte eingehalten werden? Gibt es besondere Anforderungen wie barrierefreies oder behindertengerechtes Wohnen? Welche Baustoffe sollten verwendet werden? Gibt es Schwerpunkte wie ökologisches oder energiesparendes Bauen? Ist das Grundstück geeignet? Können die Baugesetze eingehalten werden? Liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor? Wie kann das Grundstück erschlossen werden? usw.

    Ortsbegehungen des Grundstückes oder Gebäudebestandes gehören für uns ebenso dazu, wie ein zum Vorentwurf notwendiges Bestandsaufmass oder Höhennivellements.

    Der Architekt hilft dem Kunden auch der Auswahl von weiteren Projektbeteiligten wie z.B. Statikern, Haustechnikern, Landschafts- oder Innenarchitekten. Gleichfalls helfen wir bei eventuell notwendiger Grundstücks- oder Gebäudewahl von sanierungs- oder renovierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.

    Anteilig 2% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 1
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 02 Vorplanung


    Vorplanung

    Hier analysiert der Architekt die vorher erarbeiteten Grundlagen. Er untersucht verschiedene alternative *Lösungsmöglichkeiten* für die ihm gestellte Bauaufgabe und erarbeitet ein *Planungskonzept*. Dieses auch *Vorentwurf* genannte Konzept wird zeichnerisch in Skizzen dargestellt. Hierbei wird ebenfalls schon das Grobkonzept für die energietechnische Versorgung erarbeitet, wie die Verwendung von regenerativen Energiequellen z.B. Wärmepumpen oder Solaranlagen und deren notwendige wirtschaftliche und technische Vorraussetzungen. Ebenso werden die Leistungen der anderen beteiligten Fachplaner integriert. Mit den bis dahin involvierten *Behörden* (Meist Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt), klärt der Architekt im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ab. In der Leistungsphase 2, Vorplanung ist auch schon eine erste *Kostenschätzung* nach DIN 276 enthalten. Der Architekt stellt alle Vorplanungsergebnisse zusammen und erläutert diese den Bauherren.

    Anteilig 7% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 2
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 03 Entwurfsplanung

    Nach der gemeinsam mit den Bauherren erfolgten Besprechung und Abstimmung des Vorentwurfes, wird das Konzept nun zeichnerisch komplett umgesetzt. Dazu gehört eine zeichnerische Gesamtdarstellung des Entwurfes im Maßstab 1:500 bis 1:100 abhängig von der Größe des Bauvorhabens. Die Erschließung des Grundstückes wird genauer koordiniert, es wird festgelegt von wo und wohin die Versorger ihre Leitungen legen sollten und welches die kostengünstigste Variante darstellt. Dieser Aspekt ist nicht unbedeutend da die Anschlüsse, Gas, Wasser, Strom, Abwasser und Telekom meist nicht an der gleichen Stelle des Grundstückes verlaufen. Auch hier werden wieder die Leistungen der anderen beteiligten *Fachplaner* integriert. Es können auch noch einzelne Fachplaner hinzukommen, wie z.B. Planer für Brandschutzanlagen. Müssen weitere Angelegenheiten mit den *Behörden* abgestimmt werden, so klärt der Architekt diese ab. Ebenso können jetzt weiter eventuell für das Objekt benötigte Behördenstellen hinzugezogen werden, wie z.B. Brandschutz-Feuerwehr, Denkmalschutz, Naturschutz oder Ordnungsamt. Auf der Grundlage des bereits erarbeiteten Entwurfes können die Abstimmungen mit den einzelnen Ämtern effizient und übersichtlich erfolgen. In der Leistungsphase *Entwurfsplanung* ist eine weitere Kostenkontrolle, die Kostenberechnung nach DIN 276 enthalten. Der Architekt stellt alle Vorplanungsergebnisse zusammen und erläutert diese den Bauherren.

    Anteilig 15% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 3
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 04 Genehmigungsplanung

    Hier stellt der Architekt die Ergebnisse des Vorentwurfes in Genehmigungsfähigen Plänen, die den Anforderungen der Bauordnungsbehörden genügen, zusammen. Mit den vom Amt verlangten Formularen, Berechnungen und den Bauplänen stellt der Architekt einen *Genehmigungsantrag* für das jeweilige Bauvorhaben zusammen. Der in einer gut übersichtlichen Mappe zusammengestellte Genehmigungsantrag sollte mindestens Folgendes beinhalten: *Formulare*: Antrag auf Baugenehmigung, Baubeschreibung, Bautätigkeitsstatistik, eventuell Erklärung zum Schutz des Baumbestandes, Stellungnahme der Gemeinde, Abstandsflächenübernahme, Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis. *Berechnungen*: Wohnflächenberechnung, Kubaturberechnung, Abstandsflächennachweis, Stellplatzberechnung eventuell Berechnung der Geschossflächen und Grundflächenzahl und bei Sonderanforderungen Weiteres. *Pläne*: der Lageplan des Vermessungsamtes im Original, nicht älter als ein Jahr, ein Lageplan mit Bauvorhaben, Grundrisse, Ansichten und mindestens ein Schnitt des Gebäudes. Die Pläne sollten von allen angrenzenden Nachbarn, von den Bauherren und dem Architekten unterzeichnet sein. Es können noch weitere Pläne von der Behörde gefordert werden, wie die zeichnerische Darstellung von Abstandsflächen oder Baudetails für denkmalrechtliche Anforderungen. Die komplett zusammengestellte Mappe reicht der Architekt in der geforderten Ausfertigungsanzahl beim zuständigen Amt ein und verfolgt die weitere Bearbeitung bis letztendlich zur *Baugenehmigung*.

    Anteilig 3% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 4
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 05 Ausführungsplanung

    In der auch Werkplanung genanten Leistungsphase 5 arbeitet der Architekt die Ergebnisse des Vorentwurfes und des Entwurfes weiter durch. Er berücksichtigt hierbei alle funktionalen, bauphysikalischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Ebenso wird nun im sehr engen Austausch mit den beteiligten Fachplanern zusammen gearbeitet. Der Architekt *koordiniert* die an der *Planung* beteiligten Firmen und Büros und führt die Planung zu einem Ganzen zusammen. Beteiligte Fachplaner sind meist: Statiker, Innenarchitekten, Küchenplaner, Projektanten für Heizungs- und Sanitärinstallation aber eventuell auch Fachplaner für Brandschutzanlagen (Sprinkler), Lüftungsanlagen, Landschaftsarchitekten und vieles mehr. Mit den Angaben der Fachplaner und seinen eigenen Leistungen erstellt der Architekt Planunterlagen nach denen das ganze Gebäude bzw. Bauvorhaben Von den Handwerkern und Fachfirmen gebaut werden kann. Hierzu gehören Grundrisse, Fassadenansichten und Schnitte im Maßstab 1:50 ebenso wie Detaildarstellungen bis hin zum Maßstab 1:1. Fertig gestellt, die so genannte *Werkplanung*.

    Anteilig 25% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 5
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 06 Vorbereitung der Vergabe

    In dieser Leistungsphase *ermittelt der Architekt* die *Mengen* und Massen auch in Verbindung mit den beteiligten Fachplanern. Diese Mengen dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und werden vom Architekten zusammengestellt. An dem Bespiel einer Stahlbetondecke verdeutlicht: Der Architekt beschreibt und zeichnet in der Werkplanung die benötigte Stahlbeton- und Betonbauteile. Die Werkplanung geht an den Statiker. Dieser berechnet den notwendigen Stahl zur Armierung des Betons und die Dimensionen der Stahlbauteile. Der Statiker lässt dem Architekten eine Stahlliste zukommen in der die einzelnen Massen (Stahl in Kilogramm) zusammengestellt sind. Die Endsummen Rundstahl und Stahlmatten kann der Architekt nun in die Angebotsanfragen an die Unternehmer aufnehmen. Die Volumina der Decken und somit den benötigten Beton berechnet der Architekt selbstständig.

    Anteilig 10% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 6
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 07 Mitwirkung bei der Vergabe

    Die in der Leistungsphase 6 ermittelten Mengen stellt der Architekt in Leistungsverzeichnissen zusammen, die er an die einzelnen Gewerke *verschickt*. *Leistungsverzeichnisse* sind nichts anderes als Angebotsunterlagen, in die der Anbieter Preise für einzelne Positionen eintragen kann, vergleichbar mit den anderen Wettbewerbern dadurch, dass alle eingeladenen Anbieter die gleichen Angebotsunterlagen bekommen und somit ein Angebotsvergleich uneingeschränkt möglich ist. Um beim Beispiel Stahlbetondecke zu bleiben: Gemeinsam mit den Bauherren erstellt der Architekt eine Firmenliste, in der die Firmen zusammengestellt sind, von denen ein Angebot für diese Stahlbetondecke eingeholt werden soll. An alle gewählten Firmen werden gleichzeitig die Angebotsunterlagen geschickt. Zu einem festgesetzten Zeitpunkt kommen die nun ausgefüllten Angebotsunterlagen an den Architekten zurück. Dieser prüft die Angebote und wertet Sie in Preisspiegeln aus. Aus diesen Preisspiegel geht eindeutig hervor wie die einzelnen Anbieter der Stahlbetondecke preislich eingeordnet werden können. Der Architekt weiß jetzt wer günstig und wer teuer ist. Mit den in Frage kommenden Firmen führt der Architekt erste Preisverhandlungen. Wenn man sich nach weiteren, oft zahlreichen Verhandlungen, gemeinsam auf den Anbieter geeinigt hat, der die Decke mit fachlicher Kompetenz, termingerecht, sorgfältig und zu einem günstigen Preis verlegen kann, wird ein Bauvertrag vom Architekten erstellt. In diesem Bauvertrag ist schriftlich fixiert, welche Firma zu welchem Preis für wen, wo und wann eine Stahlbetondecke verlegt. Zusammen mit vielen anderen weiteren Details wird der Vertrag danach geprüft und von Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnet. Der Verlegung der Stahlbetondecke steht nun nichts mehr im Wege. Hier ist ein *Kostenanschlag* nach DIN 276 enthalten.

    Anteilig 4% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 7
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 08 Objektüberwachung

    Im Allgemeinen als *Bauüberwachung* oder auch *Bauleitung* bezeichnet, stellt diese Leistungsphase die umfangreichste und aufwändigste Aufgabe für den Architekten dar. Zuerst wird vom Architekten ein *Bauzeitenplan* erstellt. Dieser Zeitplan beschreibt in Form eines übersichtlichen Balkendiagramms die Zeitfenster der ausführenden Firmen und Ihre Abhängigkeiten voneinander. Ebenso wird der Fertigstellungstermin festgelegt. Gemäß diesem Zeitplan und den in den Bauverträgen festgelegten Terminen weist der Architekt die Firmen ein und *kontrolliert* deren *Anwesenheit* und deren *Leistungsergebnisse* auf der *Baustelle*. Sollten sich Terminverzögerungen abzeichnen, schreitet der Architekt als Bauleiter ein und mahnt die betreffenden Firmen schriftlich an. Der Architekt überwacht die Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Leistungsbeschreibungen, den anerkannten Regeln der Technik und den Ausführungsplänen. *Rechnungsprüfung*. Die nach der Ausführung gestellten Rechnungen der Handwerker prüft der Architekt eingehend, verhandelt eventuell auftretende Unstimmigkeiten und gibt die Rechnung letztendlich zur Anweisung frei. Nach der Fertigstellung einer Bauleistung oder eines Gewerkes nimmt der Architekt unter der Mitwirkung der beteiligten Fachplaner die Bauleistung unter der Feststellung von eventuell aufgetretenen Mängeln und Restarbeiten mit schriftlichem *Abnahmeprotokoll* ab. Die Beseitigung der angefallenen Mängel wird vom Architekten kontrolliert. Der Architekt führt ein Bautagebuch. Sollten behördliche Abnahme, z.B. Schnurgerüstabnahme oder Bewehrungsabnahmen notwendig sein, so beantragt der Architekt diese und nimmt daran teil. In der Leistungsphase 8 ist eine *Kostenfeststellung* nach DIN 276 enthalten. Letztendlich erfolgt nach Fertigstellung der Baumassnahme, die Übergabe an den Bauherren.

    Anteilig 32% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 8
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

  • 09 Objektbetreuung / Dokumentation

    Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem bauausführendem Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistung auftreten.

    Anteilig 2% des Gesamthonorars

    Architekt / Leistungsphase 9
    Diese Leistungsphasen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgeschrieben.

Beratung  ·  Planung  ·  Realisierung