ARCHITEKT  KOPLIN   -   NÜRNBERG
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  Energieausweis
in fünf Schritten
 
   
1. Gebäudeerfassung
2. Bauteilbestimmung
3. Anlagentechnik
4. Auswertung und
Energieberatung
5. Dokument
   
  weitere Information
 
   
° Häufige Fragen
° Musterbeispiel (pdf)
° Energieausweis
anfragen
   
   
Der Energieausweis für Wohngebäude

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Ausstellung und die Verwendung von Energieausweisen festgeschrieben.
Am 26. Juli 2007 wurde die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) im Bundesgesetzblatt verkündet.
Am 01. Oktober 2007 ist die Energieeinsparverordnung in Kraft getreten.


 

 

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